Schutzkonzept

Schutzkonzept der Kinder- und Jugendreitschule „Reitgarten“

Stand Juni 2026

Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt und grenzverletzendem Verhalten der Kinder- und Jugendreitschule „Reitgarten

1. Präambel

Wir sind eine Gruppe von Kindern, Jugendlichen und Betreuern, bzw. Lehrern, die sich an Offenheit, Toleranz, Wertschätzung, Respekt und Friedfertigkeit halten.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Achtung ihrer persönlichen Grenzen und Anspruch auf Schutz und Hilfe bei jeglicher Form von Machtmissbrauch. Dies beinhaltet sexuelle Übergriffe, Missbrauch und Gewalt.

Alle Kinder und Jugendlichen werden in ihrer Entwicklung gefördert, wobei der Spaß am Lernen zuvorderst steht.

2. Organisationsstruktur und Verantwortlichkeiten

Die Mitarbeitenden sind für die Durchführung des Unterrichts und für die Dauer des Aufenthaltes in der Reitschule für die Sicherheit und das Wohlergehen aller Kinder und Jugendlichen verantwortlich. In regelmäßigen informellen Treffen aller Mitarbeitenden werden grundlegende Sachverhalte, wie Regeln im Umgang miteinander, Konstellationen der Gruppen oder Lerninhalte besprochen. Alle am Unterricht beteiligten Personen sind verantwortlich für ein gutes Gelingen und für das Wohlergehen der Schüler und Schülerinnen während ihres Aufenthaltes in der Reitschule.

Die Mitarbeitenden geben eine Selbstverpflichtungserklärung zum Ehrenkodex ab und legen ein erweitertes Führungszeugnis vor.

3. Verhaltenskodex

Wir sind uns der Verantwortung bewusst, dass im Rahmen des Unterrichts Situationen entstehen können, die für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und uns selbst risikoreich sind. Wir gehen mit diesen Situationen sensibel und vertrauensvoll um.

Mir ist bewusst, dass ich als Mitarbeiter*in eine verantwortungsvolle Vertrauensperson bin und eine Vorbildfunktion habe. Ich nutze meine Macht niemals aus.

Ich bin mir bewusst, dass es innerhalb des Teams Machtstrukturen geben kann. Ich verpflichte mich, meine eigene Macht nicht zu missbrauchen und achte auch darauf, dass andere dies nicht tun.

Alle Kinder und Jugendlichen werden gerecht behandelt – ungeachtet ihres Alters ihrer Herkunft oder ihrer Erfahrung.

Ich bin mir der Verantwortung und der Aufsichtspflicht im Rahmen meiner Tätigkeit bewusst und verhalte mich entsprechend. Dazu gehört sowohl meine Grenzen als auch die aller anderen zu respektieren. Dazu erfrage ich die Grenzen der anderen und schütze diese entsprechend.

Ich ermutige die Kinder und Jugendlichen zu einem verantwortungsvollen Umgang miteinander.

Unter Einhaltung meiner physischen und psychischen Grenzen achte ich darauf, dass die Aufsichtspflicht stets gewahrt bleibt.

Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex spreche ich dies in angemessener Weise an.

4. Partizipation

Themen die den Reitunterricht betreffen, werden mit allen Ausbilder*innen besprochen. Alle Beteiligten können ihre Meinung äußern und Diskussionen und Veränderungen anstoßen.

Schüler und Schüler*innen werden während ihres Aufenthaltes in der Reitschule nach ihrem Befinden befragt. Während ihres Aufenthaltes auf dem Gelände gibt es klare Regeln, eine klare Struktur und einen festgelegten Ablauf. Damit Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende auch anonym ihre Anliegen mitteilen können, gibt es eine Feedback-Box, in der Lob, Kritik und Wünsche Platz finden.

5. Beschwerdemanagement

Die Feedback-Box wird allen Kindern und Jugendlichen erklärt. Die Box befindet sich an einem leicht zugänglichen Ort, der aber nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit steht. Die Box wird täglich von zwei Mitarbeitenden geleert, damit keine Nachrichten entwendet werden können und die Verantwortung aufgeteilt wird. Sollte eine Mitteilung Handlungsbedarf erfordern, werden die beiden Mitarbeitenden sich an den Hauptverantwortlichen wenden. Ab diesem Moment gilt eine Dokumentationspflicht des Hauptverantwortlichen.

6. Verhalten bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt

Sollte ein*e Mitarbeiter*in den Verdacht von grenzübergreifenden Verhalten, sexualisierter Gewalt oder sexuellem Missbrauch haben, ist er* sie dazu verpflichtet, sich umgehend an die Hauptverantwortlichen zu wenden, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Handlungsplan bei Verdacht von grenzverletzendem Verhalten,

sexualisierter Gewalt/ Missbrauch:

Was mache ich, wenn:

  • mir ein*e Betroffene*r etwas erzählt, was mir fragwürdig vorkommt?
  • ich etwas beobachte, das mir fragwürdig vorkommt?

Auf jeden Fall:

  • Ruhe bewahren
  • Zuhören!
  • Glauben schenken!
  • Alles mit Datum und Uhrzeit notieren
  • Hilfe holen bei der hauptverantwortlichen Person

Auf keinen Fall:

  • Auf eigene Faust ermitteln
  • Überstürzte Aktionen!
  • Versprechen, dass Informationen nicht weitergeben werden
  • Direkte Konfrontation der Beschuldigten
  • Mit außenstehenden Personen sprechen
  • Nichts tun!

Ansprechpartner:

Kinderschutzzentrum 040-4910007